Kreistag
Der Kreistag als politische Vertretung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Helmstedt ist das oberste Organ. Er wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Kreistag trifft die Entscheidungen in den wichtigsten Selbstverwaltungsangelegenheiten. Er hat insbesondere das Budgetrecht und beschließt über Satzungen und Verordnung für das Gebiet des Landkreises Helmstedt.