Fachausschüsse
Ihre Aufgabe besteht darin, die Angelegenheiten, über die der Kreistag und der Kreisausschuss zu entscheiden haben, eingehend zu erörtern und so aufzuarbeiten, dass die Beratung in den Beschlussgremien zügig und auf das Wesentliche konzentriert vonstattengehen kann.
Die Fachausschüsse haben also grundsätzlich keine eigenen Entscheidungszuständigkeiten. Von der Möglichkeit, den Fachausschüssen in bestimmten Angelegenheiten eigene Beschlusskompetenzen zu übertragen, hat der Kreistag bisher keinen Gebrauch gemacht.