Pflegestützpunkt: Ambulante / Häusliche Pflege
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Woitylak | 05351 121- 2470 | ![]() |
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Frau Schimmeyer | 05351 121- 2470 | ![]() |
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Herr Krofczik | 05351 121- 2464 | ![]() |
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Hinweis: Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn Ihnen die Adresse nicht bekannt ist, rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich mit der Pflegekasse verbinden. Da das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend ist, sollten Sie auf eine frühzeitige Antragstellung achten. Wichtig: dazu genügt bereits die tel. Anforderung des schriftlichen Antragsformulars bei Ihrer Pflegekasse!
Sie können bei der häuslichen Pflege zwischen drei verschiedenen Leistungsformen wählen:
- Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige oder Bekannte)
- Pflegesachleistung (bei Pflege durch professionelle Pflegekräfte)
- Kombinationsleistung (Wenn die Hilfe von Angehörigen oder Bekannten durch professionelle Pflegekräfte ergänzt wird, wird ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt)
Leistungshöhen (Stand 01.01.2017)
Sachleistung | Geldleistung | ||
Pflegegrad I | 0 € | 125 € | (zweckgebundene Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen) |
Pflegegrad II | 689 € | 316 € | |
Pflegegrad III | 1.298 € | 545 € | |
Pflegegrad IV | 1.612 € | 728 € | |
Pflegegrad V | 1.995 € | 901 € |
Zusätzlich können Aufwendungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen bis zu einer Höhe von 125 € erstattet werden.
Hinweis: Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen und Sie den verbleibenden Betrag nicht selbst tragen können, können Sie ggf. beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie beim:
Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt
Conringstr. 27 - 30
38350 Helmstedt