Pflegestützpunkt: Tages- oder Nachtpflege
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Woitylak | 05351 121- 2470 | ![]() |
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Frau Schimmeyer | 05351 121- 2470 | ![]() |
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Herr Krofczik | 05351 121- 2464 | ![]() |
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Hinweis: Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn Ihnen die Adresse nicht bekannt ist, rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich mit der Pflegekasse verbinden. Da das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend ist, sollten Sie auf eine frühzeitige Antragstellung achten. Wichtig: dazu genügt bereits die tel. Anforderung des schriftlichen Antragsformulars bei Ihrer Pflegekasse!
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Die Tages- oder Nachtpflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Die Pflegekasse übernimmt hierbei Kosten in Höhe von z. Zt. monatlich:
Pflegegrad I | 125 € |
Pflegegrad II | 689 € |
Pflegegrad III | 1.289 € |
Pflegegrad IV | 1.612 € |
Pflegegrad V | 1.995 € |
Pflegebedürfte können die Ansprüche auf teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistung in Anspruch nehmen, ohne, dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Hinweis: Im Landkreis Helmstedt gibt es zur Zeit fünf Tagespflegeeinrichtungen aber keine Nachtpflegeeinrichtung
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie beim:
Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt
Conringstr. 27 - 30
38350 Helmstedt