Pflegestützpunkt: Stationäre Pflege
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Woitylak | 05351 121- 2470 | ![]() |
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Frau Schimmeyer | 05351 121- 2470 | ![]() |
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Herr Krofczik | 05351 121- 2464 | ![]() |
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Hinweis: Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Wenn Ihnen die Adresse nicht bekannt ist, rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und lassen Sie sich mit der Pflegekasse verbinden. Da das Antragsdatum für den Leistungsbeginn entscheidend ist, sollten Sie auf eine frühzeitige Antragstellung achten. Wichtig: dazu genügt bereits die tel. Anforderung des schriftlichen Antragsformulars bei Ihrer Pflegekasse!
Leistungen der vollstationären Pflege
Ist die häusliche Pflege nicht ausreichend oder gar nicht durchführbar und damit eine Aufnahme in eine stationäre Einrichtung (Senioren- oder Pflegeheim) erforderlich, zahlt die Pflegekasse für pflegebedingte Aufwendungen pro Monat eine Pflegesachleistung in Höhe von z. Zt.
Pflegegrad I | 125 € |
Pflegegrad II | 770 € |
Pflegegrad III | 1.262 € |
Pflegegrad IV | 1.775 € |
Pflegegrad V | 2.005 € |
Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten muss der Heimbewohner selbst zahlen. Alle pflegebedürftigen Bewohner (Pflegegrad II bis V) tragen ab 01.01.2017 einen gleichen hohen Eigenanteil an ihren Pflegekosten. Reichen die Leistungen der Pflegekasse und die eigenen Einkünfte nicht aus, um die Heimkosten zu decken, kann ggf. Sozialhilfe oder ein Pflegewohngeld beantragt werden.
Weitergehende Auskünfte erhalten Sie beim:
Pflegestützpunkt Landkreis Helmstedt
Conringstr. 27 - 30
38350 Helmstedt
Sozialgesetzbuch (SGB ), Zwölftes Buch (XII) -Sozialhilfe-, Siebtes Kapitel "Hilfe zur Pflege"