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Abfall: Zusammenschluss von Grundstücken bei der Abfallentsorgung

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Untere Abfallbehörde
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Uhlich 05351 121- 2514 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Blatz 05351 121- 2515 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Hinsichtlich der Veranlagung der Abfallentsorgungsgebühren ist es möglich, dass sich bis zu drei Grundstücke zusammenschließen. Dies bedeutet, dass - im Falle eines Zusammenschlusses von drei Grundstücken - die Abfallbehälter von zwei der Grundstücke abgezogen werden und nur noch ein Grundstückseigentümer einen gesamten Abgabenbescheid für alle Grundstücke erhält.

 

Die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss sind:
 

  • Antragstellung nur durch die jeweiligen Grundstückseigentümer
  • die zusammenzuschließenden Grundstücke dürfen nicht mehr als 200 m Luftlinie voneinander entfernt sein

 

Weiterhin ist zu beachten, dass die zusammenzuschließenden Grundstücke entweder alle im Besitz eines Bioabfallbehälters sind oder alle zusammenzuschließenden Grundstücke von der Benutzung des Bioabfallbehälters aufgrund Selbstkompostierung der biogenen Abfälle befreit sind.

 

Den Zusammenschluss bei der Veranlagung der Abfallentsorgungsgebühren können Sie mit Hilfe des unten anhängenden Formulars beantragen.

 

WICHTIG: Der Abgabenpflichtige, der sich unter Nummer 1 einträgt, ist zukünftig der Abgabenpflichtige und somit Bescheidempfänger für alle zusammenzuschließenden Grundstücke.

 

Soweit erforderlich, finden Sie unten anhängend das Formular für die Anzeige zur Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters, welches Sie - wenn gewünscht - Ihrem Zusammenschlussantrag beifügen können.
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Zusammenschlussantrages jeder Grundstückseigentümer eine entsprechende Befreiungsanzeige stellt.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die oben genannten Mitarbeiter/innen.


Formulare
Abfall: Antrag auf Zusammenschluss von Grundstücken bei der Veranlagung der Abfallentsorgung Details
Druckversion anzeigen


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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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