Zulassungswesen: Kfz-Steuer: Befreiung/Ermäßigung - Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Rietz | 05351 121- 1383 | ![]() |
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Frau Georg | 05351 121- 1398 | ![]() |
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Um die Befreiung bzw. Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer in Anspruch nehmen zu können, wird ein gültiges Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis ohne Wertmarke benötigt. Das Beiblatt wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt.
- Fahrzeug ist für schwerbehinderte Personen zugelassen
- Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt und die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt (Merkzeichen G) oder gehörlos ( Merkzeichen Gl) sind
- kann eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung von 50 v.H. eingeräumt werden, wenn sie nicht die unentgeltliche Beförderung gegen Eigenbeteiligung gewählt haben
- Personen, die außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen aG), blind (Merkzeichen BI) und/oder hilflos (Merkzeichen H) sind
- kann neben der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen ein Erlass der Kraftfahrzeugsteuer durch das Hauptzollamt eingeräumt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie und dessen Außenstellen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Gültigkeit des Beiblattes entspricht der des Behindertenausweises.
Fragen zum Thema "Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter" können über folgendes Kontaktformular gestellt werden: