Zur Startseite
Landkreis Helmstedt
Wappen des Landkreises Helmstedt
- Aa +

Breitband (Landkreis Helmstedt / Marc Holzkamp / FRettet den RettungsdienstJuleum, Ehem. Grenzübergang Marienborn, BrunnentheKreisverwaltung im Herbst (Foto: M. Müller)Halle (Foto: Marion Müller)


Navigation

  • Aktuelles
  • Politik & Verwaltung
  • Bildung & Kultur
  • Jugend & Soziales
  • Freizeit & Tourismus
  • Wirtschaft & Arbeit

Sekundaere Navigation

  • Politik
  • Verwaltung
    • Wir für Sie - Sie für uns
    • Wo finden Sie uns?
    • Was erledigen Sie wo?
    • Verwaltungsaufbau
    • Organigramm
    • Formulare
    • Ausbildung
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
    • Immissionsschutz - Heizen mit Holz
    • Stellenangebote
    • EU-Dienstleistungsrichtlinie
    • Behörden, Institutionen u. Organisationen
    • Online-Anhörung
    • Verkäufe
    • Linkkategorien
    • Sommertour 2019
    • Sommertour 2018
    • Sommertour 2017
    • Bild(er) einsenden
    • Die Narren übernehmen den Landkreis Helmstedt
    • Rettet den Rettungsdienst
    • Zensus 2021
  • Kreis im Überblick
  • Mögliche Fusion
  • Flüchtlinge und Integration

Stellenangebote

Stellenangebote beim Landkreis Helmstedt

Stellenangebote beim Landkreis Helmstedt.

Rettet den Rettungsdienst

Logo: Rettet den Rettungsdienst

Für mehr Infos hier klicken.

Ihre Meinung

 

Online-Linkaufnahme

 

Übersicht Linkkategorien

 

Anfahrt

 

Impressum

 

Datenschutzerklärung

 

Kontakt

 

Nachrichten-Archiv

 

Newsletter

 

Notdienste

 

Notfallfax

 

Sitemap

 

Startseite

Oft gesucht oder gut zu wissen:

***************************
Abfuhrkalender 2021

Amtsblätter

Ausbildung

Ausschreibungen

Breitbandausbau

Biotonne Plus (Vignette)

Blitzsperrmüllabfuhr

Formulare

Gesundheitsregion

Klimaschutz

Kreisausschuss

Oberziele

Online Kfz-Zulassung

Rettet den Rettungsdienst

Rettungsdienst-Notfallfax

SEPA

Sitzungstermine

Sperrmüllabfuhr

Städte & Gemeinden

Stellenangebote

Verwaltungsaufbau

Was erledigen Sie wo?

Wo finden Sie uns?

Zentrale Vergabestelle

Wappen de Samtgemeinde Grasleben mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Samtgemeinde Heeseberg mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Stadt Helmstedt mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Stadt Königslutter mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Gemeinde Lehre mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Samtgemeinde Nord-Elm mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Stadt Schöningen mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Samtgemeinde Velpke mit Verlinkung zur Internetseite

Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Fahrerlaubnis: Ausstellung - Ersterteilung

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Straßenverkehrsabteilung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Sydow 05351 121- 1389 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen.


Voraussetzungen
  • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
  • Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die angestrebte Fahrerlaubnisklasse
  • Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • erfolgreich bestandene theoretische und praktische Prüfung nach Durchlaufen einer Fahrschulausbildung
  • Beherrschung der Grundzüge der Versorgung Unfallverletzter im Straßenverkehr oder
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Nachweis, dass keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse vorhanden ist

Detaillierte Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundeamtes (KBA).

  • Voraussetzungen und Geltungsdauer von Fahrerlaubnissen auf den Seiten des Bundesamtes für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Fahrerlaubnisklassen auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Verfahrensablauf

Sie stellen einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Die zuständige Stelle ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.

Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Kopie des Personalausweises
  • ggf. Kopie des Führerscheines (bei Erweiterungen)
  • original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Eignungsnachweise
    • für Klasse AM, A1, A2, A, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt):
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • Sehtest
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      • Erste-Hilfe-Nachweis
      • augenärztliches Gutachten
      • ärztliches Gutachten
      • Gutachten über besondere Anforderungen
      • Führungszeugnis der Belegart "0"
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sollte spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden.

Rechtsgrundlage?
  • §§ 4 bis 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Formulare
Fahrerlaubnis: Ausstellung Ersterteilung Details
Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

Was erledigen Sie wo?

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z