Bauanzeige
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Walther | 05351 121- 2213 | ![]() |
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An Stelle eines Baugenehmigungsverfahrens kann es unter bestimmten Voraussetzungen ausreichen, ein Bauvorhaben gemäß § 62 (früher § 69a) der Nds. Bauordnung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde anzuzeigen. Auskünfte dazu erteilen folglich die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Am Ende werden die Unterlagen beim Bauordnungsamt des Landkreises archiviert.
Für die Archivierung der Bauanzeige erhebt der Landkreis eine Verwaltungsgebühr.
Formulare | |
Bau: Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung § 66 NBauO |
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Bau: Bauanzeige § 62 NBauO |
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