Landesblindengeld für Zivilblinde
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Müller | 05351 121- 2463 | ![]() |
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Frau Wiszinski | 05351 121- 2452 | ![]() |
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Das Landesblindengeld (Blindengeld) ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Zivilblinde (blinde Menschen) erhalten es zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Es wird auf Antrag gewährt und ist unabhängig von Einkommen und/oder Vermögen.
Voraussetzung ist:
- die Feststellung des Merkzeichens BL durch Feststellungbescheid nach § 69 Abs. 1 Satz 1 SGB IX
- der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Nds. gelegen hat) oder
- die Anspruchsberechtigung nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der jeweils aktuell geltenden Fassung.
- Ob Sie eine Anspruchsberechtigung nach dieser Verordnung haben, können Sie bei den o. g. Sachbearbeiter/innen im Einzelfall gern erfragen. -
Weitere Informationen zum Landesblindengeld erhalten Sie auch auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie unter der Adresse www.soziales.niedersachsen.de.
Darüber hinaus können alle blinden Menschen Blindenhilfe nach den Bestimmungen des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) beantragen. Diese Leistung ist jedoch anders als das Landesblindengeld von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen abhängig. Weitere Informationen finden Sie unter Blindenhilfe.
Zur Unterstützung blinder Menschen hat das Land Niedersachsen einen Blindenfonds eingerichtet, mit dem in besonderen Lebenssituationen unbürokratisch geholfen werden kann. Weitere Informationen und Kontakte finden Sie unter Blindenhilfefonds.
Formulare | |
Landesblindengeld: Antrag auf Gewährung von Landesblindengeld für Zivilblinde |
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Landesblindengeld: Datenschutzerklärung |
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