Fragen des städtebaulichen Planungsrechts beantwortet Frau Thiem im Geschäftsbereich Bauaufsicht, Denkmal- und Immissionsschutz. Sie nimmt damit Aufgaben wahr, die in anderen Landkreisen dem Planungsamt zufallen. Sie kann Auskünfte zu den Inhalten von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen geben (die Stadt Helmstedt ausgenommen), und sie erläutert Ihnen die Bestimmungen zur Bauleitplanung und zur Zulässigkeit von Vorhaben aus dem Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und weiteren zugehörigen Vorschriften. In Bezug auf räumliche Planungen gilt es allerdings bestimmte Einschränkungen zu beachten:
Die Aufstellung, Änderung und ggf. Aufhebung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen ist ausschließliche Aufgabe der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Kreisgebiet. Insbesondere die öffentliche Auslegung der Planentwürfe findet nur dort statt, und auch nur dort können Sie Ihre Anregungen äußern.
Abweichend von der "normalen" Zuständgkeitsverteilung in Niedersachsen ist der Landkreis Helmstedt nicht Untere Landesplanungsbehörde; er stellt also beispielsweise kein Regionales Raumordnungsprogramm auf. Diese Aufgabe ist durch ein besonderes Gesetz auf den Regionalverband Großraum Braunschweig mit Sitz in Braunschweig übertragen worden. Die Postanschrift lautet "Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig", telefonisch erreichen Sie ihn unter 0531 24262-0, per Fax unter 24262-42, und im Internet finden Sie ihn unter www.regionalverband-braunschweig.de.