Erschließung
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Walther | 05351 121- 2213 | ![]() |
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Für die Erschließung von Baugebieten sind alleine die Städte und Gemeinden bzw. Samtgemeinden zuständig. Der Landkreis kann weder etwas darüber sagen, wann in einem Baugebiet bestimmte Erschließungsarbeiten durchgeführt werden, noch welche Kosten dafür entstehen werden und ob für ein Grundstück noch fällige Erschließungsbeiträge offen sind.