Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Walther | 05351 121- 2213 | ![]() |
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Nur bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden erhalten Sie Bescheinigungen (so genannte „Negativzeugnisse“) darüber, dass bei Grundstücksverkäufen Vorkaufsrechte nach den §§ 24 und 25 des Baugesetzbuches nicht bestehen oder nicht ausgeübt werden.