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Beistandschaft

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Beistandschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Babe 05351 121- 1305 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.


Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.

 

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

 

Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt und/oder mit Volljährigkeit des Kindes.

 

Darüber hinaus werden angeboten:

 

Beurkundungen von

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Sorgeerklärungen und
  • Unterhaltsverpflichtungen

 

Auskünfte aus dem Sorgeregister und
Ausstellung von Negativbescheinigungen

 

Beratungsgespräche rund um die Themen

  • Unterhalt
  • Namens- und
  • Sorgerecht

 

Für die Einrichtung einer Beistandschaft, Beurkundungen und Beratungsgespräche ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.


An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise:

Aufgrund der Individualität bei den einzelnen Dienstleistungen, erhalten Sie genauere Informationen auf Nachfrage im Geschäftszimmer.

Formulare
Beistandschaft: Datenschutzerklärung Details
Beistandschaft: Datenschutzerklärung - Unterhaltsrechtliche Beratung für junge Volljährige Details
Beistandschaft: Datenschutzerklärung - Unterhaltsrechtliche Beratung für Minderjährige Details
Beistandschaft: Datenschutzerklärung - Unterhaltsverpflichteter Elternteil Details
Beistandschaft: Datenschutzerklärung - Vaterschaftsfeststellung Details
Beurkundung: Datenschutzerklärung Details
Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle Hinweisblatt Details
Unterhalt: Hinweisblatt zu den Beträgen Details
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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