Beistandschaft
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Babe | 05351 121- 1305 | ![]() |
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Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Antragsberechtigt ist
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt und/oder mit Volljährigkeit des Kindes.
Darüber hinaus werden angeboten:
Beurkundungen von
- Vaterschaftsanerkennungen
- Sorgeerklärungen und
- Unterhaltsverpflichtungen
Auskünfte aus dem Sorgeregister und
Ausstellung von Negativbescheinigungen
Beratungsgespräche rund um die Themen
- Unterhalt
- Namens- und
- Sorgerecht
Für die Einrichtung einer Beistandschaft, Beurkundungen und Beratungsgespräche ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Spezielle Hinweise:
Aufgrund der Individualität bei den einzelnen Dienstleistungen, erhalten Sie genauere Informationen auf Nachfrage im Geschäftszimmer.
Formulare | |
Unterhalt: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019 |
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Unterhaltsbeträge: Hinweisblatt zu den Beträgen |
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Unterhaltsbeträge: Hinweisblatt zur Düsseldorfer Tabelle |
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