Abfall: Bioabfälle, Verwertung, aber wie?
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Sachse | 05351 121- 2516 | ![]() |
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Abfall ist nicht gleich Abfall. Die Verwertung einer Abfallfraktion ist, soweit möglich, der Beseitigung vorzuziehen. Bioabfälle aus Küche und Garten werden darum sinnvoll zu Kompost verarbeitet. Dieser Verwertung können biogene Abfälle sowohl über den Bioabfallbehälter zugeführt werden als auch über den Komposthaufen im heimischen Garten. Soweit Sie sich für eine vollständige Eigenkompostierung sämtlicher Bioabfälle entscheiden und aufgrund dessen kein Bioabfallbehälter benötigt wird, besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters. Um diese Möglichkeit zu nutzen, senden Sie das unten anhängende Formular ausgefüllt und unterschrieben an das Umweltamt des Landkreises Helmstedt.
Soweit Sie eine bestehende Befreiung von der Bio-Tonne zurückziehen und wieder einen Bioabfallbehälter nutzen möchten, steht Ihnen hierfür ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
Sie sind sich nicht sicher, welche der Verwertungsmöglichkeiten für Sie individuell angeraten erscheint? Fragen Sie sich, ob eine Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters für Ihren Haushalt vorteilhaft wäre und welche Voraussetzungen damit verbunden sind? Auch bei diesen Fragen "rund um den Bioabfall" hilft Ihnen die Untere Abfallbehörde unter der oben genannten Telefonnummer oder per E-Mail weiter.
Nützliche Hinweise zur Kompostierung im heimischen Garten gibt Ihnen auch:
Formulare | |
Abfall: Anzeige zur Befreiung vom Benutzerzwang des Bioabfallbehälters |
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Abfall: Rücknahme der Befreiung vom Benutzungszwang des Bioabfallbehälters |
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