Bauberatungen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Herr Martin | 05351 121- 2208 | ![]() |
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Herr Müller-Mahrt | 05351 121- 2209 | ![]() |
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Frau Rechenbach | 05351 121- 2216 | ![]() |
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Frau Störmann | 05351 121- 2214 | ![]() |
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Herr Schydlo | 05351 121- 2217 | ![]() |
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Herr Großheim | 05351 121- 2208 | ![]() |
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Herr Rischbieter | 05351 121- 2214 | ![]() |
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Im Rahmen einer Bauberatung können Sie mündlich Fragen klären, die sich zum Beispiel im Vorfeld eines Bauantrages ergeben; dazu kann auch die Frage gehören, ob für eine bestimmte Baumaßnahme überhaupt ein Bauantrag erforderlich ist. Bei der Bauberatung erhalten Sie freilich auch nur eine mündliche Antwort; das schriftliche Gegenstück dazu ist die Bauvoranfrage. Bauberatungen führen im Bauordnungsamt die Bauaufsichtsbezirke durch, je nach dem, wo Ihr Baugrundstück liegt.
Achtung: Wenn es um Grundstücke im Gebiet der Stadt Helmstedt geht, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Helmstedt.
Bringen Sie bitte Unterlagen mit, mit deren Hilfe sich die Fragestellung möglichst genau formulieren lässt. Hilfreich ist ein Lageplan des Baugrundstückes sowie - falls bereits vorhanden - Unterlagen über das geplante Projekt.
Soweit eine Bauberatung einen bestimmten zeitlichen Rahmen überschreitet, müssen dafür Gebühren erhoben werden. Eine gute Vorbereitung hilft, diesen Rahmen nicht zu überschreiten.