Buchstabe J - Z
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Dammann | 05351 121- 1002 | ![]() |
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Frau Evers | 05351 121- 1112 | ![]() |
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Au-pair-Aufenthalte
Der Aufenthalt als Au-pair ist für junge Menschen gedacht, die ihre Sprachkenntnisse vervollständigen wollen und ihre Allgemeinbildung durch Teilnahme am Leben im Gastland erweitern wollen.
Als Gegenleistung dafür erfolgt eine begrenzte Mitwirkung an den familiären Aufgaben (leichte Hausarbeiten, Kinderbetreuung) für maximal ein Jahr bei einer Gastfamilie.
Voraussetzungen
- Mindestalter 17 Jahre (bei Minderjährigen muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen), das 25. Lebensjahr darf grundsätzlich noch nicht vollendet sein
- unverheiratet
- kinderlos
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Bereitschaft zu Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt
Voraussetzungen der Gastfamilien
- Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die Rechte und Pflichten
- Familie muss deutsch als Muttersprache sprechen
- Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung
Hinweise zur Einreise
Mit Ausnahme der EU-Staaten, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen.
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- aktuelles Passfoto
- Au-pair-Vertrag
Hinweis:
Die Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Sprachaufenthalte
Sprachaufenthalte sind kurzfristige Aufenthalte bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von längstens 12 Monaten zum Erlernen der deutschen Sprache.
Bereits bei der Visumbeantragung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ist die Anmeldung zum Sprachkurs und eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Bei der Anmeldung zum Sprachkurs ist darauf zu achten, dass es sich um einen Intensivsprachkurs handelt, der täglichen Unterricht (mindestens 18 Wochenstunden) beinhaltet und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.
Informationen zum Visumverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes. Nach erfolgter Einreise ist bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Formulare | |
Ausländerangelegenheiten: Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis - Erteilung / Verlängerung |
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