Verpflichtungserklärung
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Wolter | 05351 121- 1013 | ![]() |
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In vielen Fällen ist es bei der Visumsbeantragung erforderlich, für Ihren Besuch aus dem Ausland eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten, wie z. B.
- Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens
- Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
- Aufwendungen für die Rückreise
aufzukommen.
Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im unten anhängigen Antrag inclusive Hinweisblatt und Erklärung des Verpflichtungsgebers (Belehrung).
Unterlagen
- Antrag (vollständig ausgefüllt)
- gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass (bei Vorlage eines Reisepasses ist außerdem eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich!)
- Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- die letzten 6 aktuellen Gehaltsabrechnungen der/des Einladenden
- bei Selbstständigen und freiberuflich tätigen Personen
- der letzte Einkommensteuerbescheid oder
- die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung
Sofern von der deutschen Auslandsvertretung verlangt wird, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden soll, wird zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen noch folgendes benötigt:
- bei Grund- und Wohnraumeigentum neben dem Grundbuchauszug
- Nachweise über Lastenfreiheit oder
- Unterlagen über monatliche Abtragszahlungen und
- Unterlagen über Versicherungen für den Grund- und Wohnraumeigentum
- SCHUFA Auskunft
- Erklärung über Vorlage weiterer Zahlungsverpflichtungen
Gebühren
Für die Entgegennahme und die Überprüfung einer Verpflichtungserklärung wird eine Gebühr von 29,- € erhoben (nur Barzahlung möglich).
Hinweis:
Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Formulare | |
Verpflichtungserklärung: Antrag |
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