Zur Startseite
Landkreis Helmstedt
Wappen des Landkreises Helmstedt
- Aa +

Breitband (Landkreis Helmstedt / Marc Holzkamp / FRettet den RettungsdienstJuleum, Ehem. Grenzübergang Marienborn, BrunnentheKreisverwaltung im Herbst (Foto: M. Müller)Halle (Foto: Marion Müller)


Navigation

  • Aktuelles
  • Politik & Verwaltung
  • Bildung & Kultur
  • Jugend & Soziales
  • Freizeit & Tourismus
  • Wirtschaft & Arbeit

Sekundaere Navigation

  • Politik
  • Verwaltung
    • Wir für Sie - Sie für uns
    • Wo finden Sie uns?
    • Was erledigen Sie wo?
    • Verwaltungsaufbau
    • Organigramm
    • Formulare
    • Ausbildung
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
    • Immissionsschutz - Heizen mit Holz
    • Stellenangebote
    • EU-Dienstleistungsrichtlinie
    • Behörden, Institutionen u. Organisationen
    • Online-Anhörung
    • Verkäufe
    • Linkkategorien
    • Sommertour 2019
    • Sommertour 2018
    • Sommertour 2017
    • Bild(er) einsenden
    • Die Narren übernehmen den Landkreis Helmstedt
    • Rettet den Rettungsdienst
  • Kreis im Überblick
  • Mögliche Fusion
  • Flüchtlinge und Integration

Wahlen

Wahlen

Für mehr Infos hier klicken.

Stellenangebote

Stellenangebote beim Landkreis Helmstedt

Stellenangebote beim Landkreis Helmstedt.

Rettet den Rettungsdienst

Logo: Rettet den Rettungsdienst

Für mehr Infos hier klicken.

Ihre Meinung

 

Online-Linkaufnahme

 

Übersicht Linkkategorien

 

Anfahrt

 

Impressum

 

Datenschutzerklärung

 

Kontakt

 

Nachrichten-Archiv

 

Newsletter

 

Notdienste

 

Notfallfax

 

Sitemap

 

Startseite

Oft gesucht oder gut zu wissen:

***************************
Abfuhrkalender 2021

Amtsblätter

Ausbildung

Ausschreibungen

Breitbandausbau

Biotonne Plus (Vignette)

Blitzsperrmüllabfuhr

Formulare

Gesundheitsregion

Klimaschutz

Kreisausschuss

Oberziele

Online Kfz-Zulassung

Rettet den Rettungsdienst

Rettungsdienst-Notfallfax

SEPA

Sitzungstermine

Sperrmüllabfuhr

Städte & Gemeinden

Stellenangebote

Verwaltungsaufbau

Was erledigen Sie wo?

Wo finden Sie uns?

Zentrale Vergabestelle

Wappen de Samtgemeinde Grasleben mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Samtgemeinde Heeseberg mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Stadt Helmstedt mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Stadt Königslutter mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Gemeinde Lehre mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Samtgemeinde Nord-Elm mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Stadt Schöningen mit Verlinkung zur Internetseite

Wappen der Samtgemeinde Velpke mit Verlinkung zur Internetseite

Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Buchstabe J - Z

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

Aufenthaltserlaubnis: FamiliennachzugUnterdienstleistung Buchstabe J - Z

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Ausländerangelegenheiten
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Dammann 05351 121- 1002 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau Evers 05351 121- 1112 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Verfahren

 

Für Familiennachzüge zu hier lebenden ausländischen Staatsangehörigen ist es erforderlich, dass ausländische Ehegatten, Lebenspartner und Kinder vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ihres Heimatlandes ein Visum für diesen Zweck beantragen.
Im Rahmen dieses Visumverfahrens sind bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung Nachweise und Unterlagen vorzulegen. Nähere Informationen zum Visumverfahren finden Sie auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
Nach Erteilung des Visums im Ausland müssen die nachgezogenen Familienangehörigen innerhalb der Gültigkeit des Visums (in der Regel 90 Tage) bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.

 

Ausnahmen

 

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können visumfrei einreisen und ihre Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

 

Familiennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen

 

Grundsätzlich ist ein Familiennachzug zu Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet möglich, wenn ausreichender Wohnraum vorhanden und der Lebensunterhalt gesichert ist.
Bei Kindern ist ein Familiennachzug bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist ein Nachzug nur möglich, wenn das Kind über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt oder gemeinsam mit den Eltern einreist.
Für anerkannte Flüchtlinge, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, gelten abweichende Regelungen.
Familiennachzug zu deutschen Staatsangehörigen und Asylberechtigten

 

Für den Familiennachzug zu Deutschen und zu Asylberechtigten gelten abweichende Regelungen. Dieser ist in erleichterter Form möglich. So können z. B. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachziehen.

 

Gesetzliche Voraussetzungen

 

Die vielfältigen Voraussetzungen und deren Ausnahmen zum Familiennachzug können in ihrer Gesamtheit hier nicht abgebildet werden. Die Gesetzestexte entnehmen Sie dem folgenden Link: Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

 

Unterlagen

 

Für die Beantragung des Visums bei der deutschen Auslandsvertretung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Visumantrag
  • gültiger Nationalpass des Antragstellers
  • aktuelles Passfoto
  • Personalausweis/Pass bzw. bei anerkannten Flüchtlingen Reiseausweis des Ehegatten/Elternteils


 

Zusätzlich beim Familiennachzug zu ausländischen Staatsangehörigen:

  • Mietbescheinigung und Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl
  • aktuelle Einkommensnachweise


 

Benötigte Personenstandsurkunden:

  • Geburtsurkunden der Kinder im Original oder als Abschrift (ggf. mit Legalisationsvermerk) mit beglaubigten deutschen Übersetzungen (falls keine internationalen Urkunden)
  • Heiratsurkunde im Original oder als Abschrift (ggf. mit Legalisationsvermerk) mit beglaubigter deutscher Übersetzung (falls keine internationale Urkunde)
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • falls erforderlich Scheidungsurteil, ggf. mit Sorgerechtsentscheidung und beglaubigter deutscher Übersetzung


 

Hinweis:
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Welche Unterlagen im Einzelfall noch vorzulegen sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.


Formulare
Ausländerangelegenheiten: Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis - Erteilung / Verlängerung Details
Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

Was erledigen Sie wo?

A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z