Baulastenverzeichnis
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Siemann | 05351 121- 2206 | ![]() |
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Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis über bereits rechtswirksam eingetragene Baulasten werden erteilt, wenn Sie Eigentümer des Grundstückes sind bzw. der Eigentümer der Auskunft zustimmt oder Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein berechtigtes Interesse liegt bereits vor, wenn Sie beispielsweise den Kauf eines Grundstückes beabsichtigen.
Zu der Frage, ob in einem konkreten Fall Baulasten erforderlich sind, oder wegen der Eintragung neuer Baulasten wenden Sie sich jedoch bitte an den jeweiligen Bauaufsichtsbezirk.
Soweit Sie eine Auskunft und/ oder einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis benötigen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen, in dem die Gemarkung (Ort), die Flur und das/die jeweilige/-n Flurstück/-e angeben sein müssen.
Der Antrag steht als ausfüllbare Datei unten zum Download zur Verfügung.
Für Auskünfte und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt derzeit für jedes Flurstück 20,00 € für die Auskunft und sofern Eintragungen vorliegen, nochmals 20,00 € je Flurstück für Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis.
Formulare | |
Bau: Bauakten, Baulastenauskünfte und -auszüge |
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