Als anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind Sie ein Schutzberechtigter in Deutschland.
Als Schutzberechtigter haben Sie das Recht, Ihre Familie (Ehegatte und minderjährige, ledige Kinder bzw. Ihre Eltern, falls Sie ledig und minderjährig sind) nach Deutschland zu bringen. In folgenden Flyern erklären wir Ihnen, wie der Familiennachzug funktioniert:
