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Erstattung Schülerbeförderungskosten - Sekundarstufe II, Taxibeförderung

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

SchülerfahrtkostenUnterdienstleistung Erstattung Schülerbeförderungskosten - Sekundarstufe II, Taxibeförderung

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau Voß 05351 121- 1469 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.

Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.

Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.


Rechtsgrundlage?

Niedersächsisches Schulgesetz

Formulare
Schülerfahrtkosten: Antrag auf Ausstellung Sammelschülerzeitkarte 2020/2021 Details
Schülerfahrtkosten: Antrag auf Auszahlung der Fahrradpauschale 2020/2021 Details
Schülerfahrtkosten: Antrag auf Beförderung im Freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Helmstedt 2020/2021 Details
Schülerfahrtkosten: Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für Austauschschüler Details
Schülerfahrtkosten: Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten für das Betriebspraktikum Details
Schülerfahrtkosten: Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II für das Schuljahr 2020/2021 Details
Schülerfahrtkosten: Datenschutzerklärung Details
Schülerfahrtkosten: Informationsblatt über die Fahrtkostenerstattung im Sekundarbereich II Details
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag



09:00 - 12:00 Uhr

Freitag



09:00 - 12:00 Uhr


 

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich.

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