Inklusionsbeauftragte
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Dr. Trittel | 05351 121- 2275 | ![]() |
![]() |
Herzlich Willkommen auf der Seite der Inklusionsbeauftragten des Landkreises Helmstedt.
Inklusion ist ein Menschenrecht. Das ergibt sich aus den für Deutschland geltenden Inhalten der UN-Behindertenrechtskonvention, die am 24.02.2009 ratifiziert wurde.
Die Inklusionsbeauftragte des Landkreises Helmstedt hat am 16.04.2018 ihre Arbeit aufgenommen. Sie steht nun als Ansprechpartnerin für Betroffene, Angehörige und Interessierte zur Verfügung und freut sich über Ihre Unterstützung, damit Teilhabedefizite erkannt und langfristig ausgeräumt werden können.
Leider sind derzeit auch im Landkreis Helmstedt noch Menschen mit Behinderung von der Teilhabe an der Gemeinschaft ausgeschlossen. Inklusion soll hier Abhilfe schaffen.
Zu bedenken ist auch, dass neben einer Behinderung auch andere Barrieren auszumachen sind, welche die Exklusion befördern. Solche Barrieren können durch Armut, Arbeitslosigkeit, soziale Herkunft, durch Alter, Krankheit, fehlende (Sprach-, Medien-) Bildung, ungünstige Verkehrsanbindungen oder durch seelische Belastungen hervorgerufen werden.
Häufig wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch eine Kombination mehrerer Barrieren geprägt.
Hier hat der Landkreis Helmstedt die Verantwortung, allen Bürgern, die „mitmachen“ wollen, Schritt für Schritt jene Bedingungen zu gestalten, durch die ihre Teilhabe möglich ist und Chancengleichheit entsteht.
Im Landkreis Helmstedt soll in der ersten Hälfte des Jahres 2020 ein "Aktionsplan Inklusion" veröffentlicht werden, dem Handlungsfelder für umsetzbare und zielgerichtete Inklusionsmaßnahmen in der Kommune zu entnehmen sein werden. Derzeit hat die Inklusionsbeauftragte bereits mit der Analyse der Ist-Situation begonnen.
Im Einzelnen sollen folgende Bereiche betrachtet werden:
- Pflege und Gesundheit,
- Bildung, Kinderbetreuung und Schule, Berufsausbildung,
- Informations- und Kommunikationschancen, neue Medien, Sprachförderung,
- Wirtschaft und Arbeit,
- Bauen, Sanieren, Wohnen,
- Mobilitätschancen und Nahverkehr,
- Politische Partizipation,
- Freizeit, Tourismus, Kultur und Sport.
Wir laden Sie herzlich ein, Inklusion mitzugestalten.
Landkreis Helmstedt stellt ersten Aktionsplan Inklusion vor