Abfall: Entsorgung von Asbestzementabfällen, Baustoffen auf Gipsbasis und Dämmmaterial
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Hartge | 05351 121- 2425 | ![]() |
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Herr Rademacher | 05351 121- 2421 | ![]() |
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Die vorgenannten Abfälle sind wie folgt zu entsorgen:
- Asbesthaltige Baustoffe (Abfallschlüssel 170605 - Asbestzementabfälle) auf der Deponie Norgam
Die Norddeutsche Gesellschaft zur Ablagerung von Mineralstoffen mbh (Norgam) betreibt im ehemaligen Tagebau Alversdorf eine Deponie für mineralische Massenabfälle. Hier sind u. a. Asbestzementabfälle zu entsorgen. Die Abfalldeponie liegt im ehemaligen Tagebau Alversdorf und ist über die Kreisstraße K 63 (zwischen Schöningen und Offleben) zu erreichen.
Diese Asbestzementabfälle dürfen bei der vorgenannten Deponie nur verpackt in sogenannte Big-Bags angeliefert werden. Unverpackte Abfälle werden nicht angenommen.
Um asbesthaltige Abfälle bei der Norgam entsorgen zu können, ist vorab die Ausstellung eines Übernahmescheines erforderlich. Für Privatpersonen ist die Ausstellung eines solchen Übernahmescheines kostenlos. Die Ausstellung kann telefonisch beim Geschäftsbereich Kreisstraßen, GIS und Abfalltechnik – Abt. Abfalltechnik - des Landkreises Helmstedt beantragt werden (Ansprechpartner siehe unten).
Für Gewerbetreibende ist vorab ein kostenpflichtiger Entsorgungsantrag zu stellen. Ohne den Entsorgungsantrag mit anschließender Zuweisung kann die Ausstellung eines Übernahmescheines und somit eine Annahme der Abfälle nicht erfolgen.
- Hinsichtlich der Entsorgung von Baustoffen auf Gipsbasis wie Gipskarton- oder -faserplatten wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner.
- Dämmmaterial (Mineralfaserabfälle KMF – 170603 und 170604) Entsorgung je nach Art bei der Annahmestelle auf dem Betriebsgelände der Fa. Veolia (170603) in Helmstedt, Werner-von-Siemens-Straße 5 oder bei der TRV Buschhaus (170604)
Für Dämmmaterial gelten ebenfalls besondere Regelungen. Vor einer Entsorgung ist ebenfalls Kontakt mit dem Landkreis Helmstedt aufzunehmen. Auch hier ist ein sogenannter Übernahmeschein erforderlich. Unabhängig davon können Dämmmaterialien nur entsorgt werden, sofern sie in unbeschädigten verschlossenen reißfesten Säcken (zu je max. 100 l) staubdicht verpackt sind. Eine Annahme kann nur erfolgen, sofern mind. die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind (Kontaktaufnahme, Übernahmeschein, Verpackung usw.)
Für weitere Auskünfte, u.a. auch über die Entsorgung weiterer Abfallarten, stehen Ihnen die oben genannten Ansprechpartner im Geschäftsbereich Kreisstraßen, GIS und Abfalltechnik des Landkreises Helmstedt zur Verfügung.
Für weitere Auskünfte (Entsorgungsgebühren, Annahmebedingungen, Öffnungszeiten usw.) zur Entsorgung von asbestzementhaltigen Abfällen steht zudem die Norgam unter der Rufnummer 05352/94393899 zur Verfügung.