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Abfall: Baum- und Strauchschnitt

Sie haben die Möglichkeit sperrige Grünabfälle (Stämme, starke Äste sowie Baum- und Strauchschnitt), die nicht in die Bio-Tonne eingefüllt werden können, im Einzelfall als Bündel oder als Einzelstücke am Tage der Bioabfallabfuhr neben der Bio-Tonne bereitzustellen.

 

Anderweitige Pflanzenabschnitte, Blumenstauden, u. ä., welche auch in eine Bio-Tonne eingefüllt werden könnten, fallen nicht in den Bereich des sogenannten „Baum- und Strauchschnittes“ und werden insofern auch nicht im Rahmen der Bündelsammlung mitgenommen.

 

Bitte achten Sie bei der Bündelung und Bereitstellung Ihres Baum- und Strauchschnittes auf die folgenden Richtlinien:

 

Ein Bündel darf die Länge von 1 m, den Durchmesser von 50 cm sowie das Gewicht von 10 kg nicht überschreiten. Nur reißfestes Band (keinen Draht oder Kunststoffband) verwenden.

 

Einzelne Äste oder Stämme dürfen die Länge von 1 m, das Gewicht von 10 kg sowie den Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.

 

Insgesamt darf nicht mehr als 1 Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt pro Abfuhr bereitgelegt werden.

 

Der Bioabfallbehälter muss immer neben die Baum- und Strauchschnittbündel gestellt werden (soweit der Abfallbehälter nicht geleert werden soll, bitte einen Zettel mit einem diesbezüglichen Hinweis auf dem Behälter anbringen).

 

Wichtiger Hinweis: weitere Informationen um den Baum- und Strauchschnitt zu entsorgen entnehmen Sie bitte der Dienstleistung Abfall: Biotonne Plus (Vignette).

 

Von der Mitnahme ausgeschlossen sind:

  • in Säcken bereitgestellter Bioabfall;
  • Wurzelwerk und natürlich Hausmüll, Sperrmüll und dergleichen.

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Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
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E-Mail: Presseanfragen
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