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Abfall: Sperrmüllsammlung und Elektroaltgeräteannahme

E-Mail an diesen Geschäftsbereich verfassen. Details
Untere Abfallbehörde
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr Pankratz 05351 121- 2517 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.



Sperrmüll wird im Landkreis Helmstedt auf „Abruf“ abgefahren. Das heißt, dass jeder Bürger individuell „seine“ Sperrmüllsammlung beantragen kann. Dies geschieht über die so genannten Sperrmülldoppelkarten, die in den Rathäusern und Gemeindebüros ausliegen.

 

Ausreichend frankiert, beschriftet und mit den Angaben zum Sperrmüll versehen, wird die Sperrmülldoppelkarte zur Firma Veolia Umweltservice West GmbH gesandt. Von dort wird Ihnen dann durch das Doppel der Sperrmüllkarte umgehend der genaue Termin mitgeteilt, an dem Ihr Sperrmüll abgefahren wird.

 

Eine Sperrmüllabfuhr kann aber auch per E-Mail beantragt werden. In diesem Fall wird auch der Abholtermin per E-Mail mitgeteilt.

 

Bitte benutzen Sie für diese Beantragungsart das "Onlineformular zur Entsorgung von Sperrmüll".

 

Als weitere Option steht Ihnen auch das "Onlineformular zur Entsorgung von Blitzsperrmüll (gebührenpflichtig)" zur Verfügung.

 

Generell kann jeder Haushalt 2 mal pro Jahr eine Sperrmüllabfuhr anmelden. Dabei können jeweils bis zu 5 Kubikmeter Sperrmüll bereitgestellt werden.

 

Was ist eigentlich alles Sperrmüll ?

 

Sperrmüll ist jeder Abfall, der
 

  • auch nach zumutbarer Zerkleinerung zu groß für den Restabfallbehälter ist und
  • zum sogenannten beweglichen Hausinventar gehört.

 

Was ist kein Sperrmüll ?

 

Kein Sperrmüll sind Abfälle, auf die die o. g. Definition nicht zutrifft (wie z. B. Türen, Fenster, Parkettboden, Tapeten, Gartengeräte, Sanitärobjekte wie Dusche, Toiletten- und Waschbecken etc., Hausmüll, der Inhalt von Schubladen und Schränken, Besteck, Geschirr, etc.).
Beachten Sie auch hierzu das Abfall-ABC!

 

Alle diese Abfälle sind über die Restabfallbehälter zu entsorgen oder selbst in der TRV-Anlage Buschhaus anzuliefern.

 

Wichtig !

 

Den Sperrmüll nicht unnötig zerkleinern, da dies zu Verzögerungen in der Abfuhr führt. Nach einer erfolgten Sperrmüllabfuhr sind zurückgebliebene Abfälle unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Noch wichtiger !

 

Für die Sperrmüllsammlung wird keine separate Gebühr fällig. Sie ist bis zur oben genannten Mengenbeschränkung Bestandteil der Restabfallgebühren.

 

Elektroaltgeräteannahme

 

Sämtliche Elektrogroßgeräte aus Privathaushalten werden kostenlos im Rahmen der Sperrmüllabfuhr gesondert erfasst.

 

Für Elektrokleingeräte (Rasierer, Toaster, Fön, etc.) kann nicht extra die Sperrmüllsammlung angefordert werden. Elektrokleingeräte finden nur bei einer Sperrmüllsammlung Berücksichtigung, wenn wegen anderer Sperrmüllgegenstände eine Sperrmüllabfuhr beantragt wurde.

 

Die Elektrokleingeräte sind dann an der Sperrmüllsammelstelle gesondert in einem geeigneten Sammelgefäß (Pappkarton, Abfallsack oder ähnliches) für die Müllwerker gut sichtbar bereitzustellen.

 

Die gesamte Palette der Elektroaltgeräte aus Privathaushalten kann auch in der Annahmestelle der Firma Veolia Umweltservice West GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 5, Helmstedt unentgeltlich angeliefert werden.

 

Die Annahmestelle ist ausschließlich in den folgenden Zeiten geöffnet:

Montag bis Freitag


10:00 - 18:00 Uhr

Samstag


08:00 - 12:00 Uhr

 

 

Eine genaue Liste, welche Elektrogeräte wie erfasst werden, enthält das Abfall-ABC, welches an den bekannten Stellen in den Banken und Rathäusern erhältlich ist.

 

Wichtig !

 

Demontierte Elektrogeräte werden weder bei der Sperrmüllsammlung berücksichtigt noch in der Annahmestelle angenommen.

 

Auch Vertreiber von Elektrogeräten können Elektrogeräte im Rahmen ihrer Tätigkeit freiwillig zurücknehmen. Dies hat dann kostenlos zu erfolgen.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise:

Die Sperrmüllabholung ist im Landkreis Helmstedt gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?

Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle

 


  • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (KrWG)
  • Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
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Anschrift

Landkreis Helmstedt
Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag

  


09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag



09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch



09:00 - 12:00 Uhr
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Donnerstag



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Freitag



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