Verwaltungsaufbau
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudemanagement |
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![]() Hausanschrift: Landkreis Helmstedt Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudemanagement Conringstr. 27 - 30 38350 Helmstedt Telefon: 05351 121- 2300 Telefax: 05351 121- 2603 |
Postanschrift: Landkreis Helmstedt Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudemanagement Südertor 6 38350 Helmstedt Ausschnitt Stadtplan |
Der Geschäftsbereich Hochbau und Gebäudemanagement ist für die Gebäude und Außenanlagen zuständig, die sich im Eigentum der Kreisverwaltung befinden. Hierzu gehören 15 eigenständige Schulen mit den dazugehörigen Nebengebäuden und Außenstellen, 12 Verwaltungsgebäude sowie eine Reihe weiterer Gebäude, wie z. B. das Juleum. Zu den originären Aufgaben des Geschäftsbereiches Hochbau und Gebäudemanagement gehören der Neubau und die Bauunterhaltung. Diese Aufgaben werden von Hochbauingenieuren und Bautechnikern wahrgenommen. Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich dieses Geschäftsbereichs die Versorgung der Gebäude mit Heizenergie, Strom und Wasser. Das Energiecontrolling spielt dabei eine wichtige Rolle. Das ebenfalls diesem Geschäftsbereich zugehörige Gebäudemanagement ist für den Betrieb und die Bewirtschaftung aller kreiseigenen Gebäude sowie die Pflege der Grünanlagen zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird u.a. auf einen umfangreichen Personalbestand an Hausmeistern und Reinigungskräften zurückgegriffen. Einen Sonderfall unter den Aufgaben des Geschäftsbereichs Hochbau und Gebäudemanagement nimmt die Kreisschulbaukasse ein. Hier werden Gelder verwaltet, die bauwilligen Kommunen des Kreises als Darlehen für ihre Schulbauten gewährt werden können. |