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Landesblindengeld

Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.

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Untere Naturschutz- und Waldbehörde Route Weiterführende Informationen ein-/ausblenden


Hausanschrift:
Landkreis Helmstedt
Untere Naturschutz- und Waldbehörde
Charlotte-von-Veltheim-Weg 5
38350 Helmstedt

Telefon:
05351 121- 2530

Telefax:
05351 121- 2608

E-Mail

Leitung:
Herr Niegel

Postanschrift:
Landkreis Helmstedt
Untere Naturschutz- und Waldbehörde
Südertor 6
38350 Helmstedt

Ausschnitt Stadtplan

Besuchszeiten:
Mo:  09:00 - 12:00 | 
Di:  09:00 - 12:00 | 
Mi:  09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Do:  09:00 - 12:00 | 
Fr:  09:00 - 12:00 | 


Laufende Beteiligungsverfahren:

 

 

Öffentliche Auslegung des Landschaftsrahmenplan-Vorentwurfes für den Landkreis Helmstedt mit Strategischer Umweltprüfung

 

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Landkreis Helmstedt wurde in Teilen gem. § 10 BNatSchG i. V. mit § 3 NAGBNatSchG fortgeschrieben und das Ergebnis liegt jetzt als sog. Vorentwurf vor.

 

Die Erstaufstellung können Sie über folgenden Link einsehen: Erstaufstellung des LRP 2004

 

Der LRP-Vorentwurf sowie der Umweltbericht stehen ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung. Diese Unterlagen liegen auch bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises im Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz im Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 bis zum 16. August 2020 öffentlich aus. Die Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 05351 / 121 - 2252 möglich. Wegen der Corona-Pandemie wird gebeten, die Einsicht in die Unterlagen vorrangig über den elektronischen Weg zu nehmen.

 

Die Öffentlichkeit kann sich zu dem LRP-Vorentwurf und zu dem Umweltbericht bis zum 16. September 2020 äußern.

Der LRP wurde jetzt in Teilen fortgeschrieben. Diese Teilfortschreibung umfasst nur den dringlichsten Aktualisierungsbedarf und bezieht sich nur auf die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild. Die übrigen Schutzgüter (Wasser, Boden und Klima/Luft) wurden nicht bearbeitet.

 

Bei der Teilfortschreibung wurden die Karten 2 (Boden), 3 (Grundwasser), 4 (Oberflächenwasser) und 5 (Klima/Luft) nicht überarbeitet und liegen daher dem Vorentwurf nicht bei. Sie können aber in der Erstaufstellung des LRP – Adresse siehe oben – eingesehen werden. Der Bearbeitungsstand des LRP-Vorentwurfs ist insbesondere bei den ausgewiesenen Schutzgebieten nicht ganz aktuell. Diese Aktualisierung soll in der Endbearbeitung nach Vorstellung und Besprechung der vorliegenden Vorentwurfsfassung erfolgen.

 

Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitte ich zu berücksichtigen, dass der Landschaftsrahmenplan ein Fachplan des Naturschutzes ist, der die Naturschutzbelange gutachtlich darstellt. Eine Abstimmung mit anderen Fachbereichen oder Nutzerinteressen erfolgt nicht im LRP, sondern erst in den Verfahren, welche die Verbindlichkeit eines Vorhabens begründen (z. B. Regionales Raumordnungsprogramm, Bauleitpläne, Genehmigungsverfahren). Daher dient die Besprechung des Vorentwurfes insbesondere dazu, Fehler zu erkennen und zu berichtigen.

 

Hinweise zu den Unterlagen

 

Beachten Sie bitte dass die PDF-Dateien z.T. ein sehr hohes Datenvolumen haben. Es kann darum zu langen Ladezeiten kommen.

 

Die Unterlagen können Sie hier herunterladen: Landschaftsrahmenplan-Vorentwurf

 

 

 

Verordnungstexte für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete:

 

Über den Link Naturschutzgebiete im Landkreis Helmstedt können Sie (alte) Verordnungstexte und weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abrufen.

 

Naturschutzgebiete im Landkreis Helmstedt:

NSG Hahntal und Hoeckels (Verordnung) (384 KB)
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NSG Hahntal und Hoeckels (Karte) (3,64 MB)
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NSG Salzwiese Seckertrift (Verordnung) (378 KB)
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NSG Salzwiese Seckertrift (Karte) (2,6 MB)
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NSG Heeseberg (Verordnung) (139 KB)
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NSG Heeseberg (Karte) (3,21 MB)
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NSG Südlicher Drömling (Verordnung und Karte) (11,11 MB)
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NSG Südlicher Drömling (1. Änderungsverordnung) (156 KB)
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NSG Südlicher Drömling (1. Änderungsverordnung - Lesefassung) (0,7 MB)
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NSG Lappwald (Verordnung und Karte) (2,39 MB)
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NSG Politz und Hegholz (Verordnung und Karte) (7,73 MB)
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Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Helmstedt:

HE 01 - Beienroder Holz (0,59 MB)
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HE 06 - Thingplatz Räbke (294 KB)
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HE 13 - Mittlere Schunter (0,81 MB)
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HE 13 - Mittlere Schunter (1. Änderungsverordnung) (0,73 MB)
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HE 14 - Essenrode-Grassel (498 KB)
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HE 15 - Lappwald (1,41 MB)
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HE 16 - Elm (0,62 MB)
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HE 17 - Drömling (0,58 MB)
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HE 18 - Essehofer Holz (4,15 MB)
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HE 19 - St. Annenberg mit Lübbensteinen (364 KB)
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HE 20 - Schuntertal (477 KB)
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HE 21 - Velpker Schweiz (295 KB)
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HE 21 - Velpker Schweiz (1. Änderungsverordnung) (223 KB)
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LSG - Hügellandschaft Heeseberg (Verordnung / Karte) (4,56 MB)
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LSG - Nördlicher Lappwald (Verordnung und Karte) (2,03 MB)
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LSG - Roter Berg mit Lenebruch (Verordnung und Karte) (3,86 MB)
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Untere Naturschutz- und Waldbehörde - Hier finden Sie die Dienstleistungen:
Details der Dienstleistung Tiergehegegenehmigung Tiergehegegenehmigung
Details der Dienstleistung Zoo - Genehmigung Zoo - Genehmigung

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Südertor 6
38350 Helmstedt
Tel.: +49 5351 121-0
Fax: +49 5351 121-1600
E-Mail: Kreisverwaltung
E-Mail: Presseanfragen
Bitte beachten Sie, dass die Gebäude zu Ihrem Anliegen abweichen können. Erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch im entsprechenden Geschäftsbereich und der dort angegebenen Hausanschrift.

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09:00 - 12:00 Uhr

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