Landesblindengeld
Die Kreishäuser des Landkreises Helmstedt sind für den Publikumsverkehr geöffnet, jedoch nur nach individueller telefonischer Terminvereinbarung. Sollten Ihnen keine persönlichen Kontaktdaten vorliegen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de oder schriftlich an den Landkreis Helmstedt, Südertor 6, 38350 Helmstedt. Die Telefone (Telefonnummern der einzelnen Geschäftsbereiche) sind montags bis freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr und zusätzlich mittwochs 14:00 bis 15:00 Uhr besetzt.
Untere Naturschutz- und Waldbehörde |
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![]() Hausanschrift: Landkreis Helmstedt Untere Naturschutz- und Waldbehörde Charlotte-von-Veltheim-Weg 5 38350 Helmstedt Telefon: 05351 121- 2530 Telefax: 05351 121- 2608 ![]() |
Leitung: Herr Niegel Postanschrift: Landkreis Helmstedt Untere Naturschutz- und Waldbehörde Südertor 6 38350 Helmstedt Ausschnitt Stadtplan Besuchszeiten:
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Laufende Beteiligungsverfahren:
Öffentliche Auslegung des Landschaftsrahmenplan-Vorentwurfes für den Landkreis Helmstedt mit Strategischer Umweltprüfung
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Landkreis Helmstedt wurde in Teilen gem. § 10 BNatSchG i. V. mit § 3 NAGBNatSchG fortgeschrieben und das Ergebnis liegt jetzt als sog. Vorentwurf vor.
Die Erstaufstellung können Sie über folgenden Link einsehen: Erstaufstellung des LRP 2004
Der LRP-Vorentwurf sowie der Umweltbericht stehen ihnen nachfolgend zum Herunterladen zur Verfügung. Diese Unterlagen liegen auch bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises im Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz im Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 bis zum 16. August 2020 öffentlich aus. Die Einsichtnahme während der üblichen Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 05351 / 121 - 2252 möglich. Wegen der Corona-Pandemie wird gebeten, die Einsicht in die Unterlagen vorrangig über den elektronischen Weg zu nehmen.
Die Öffentlichkeit kann sich zu dem LRP-Vorentwurf und zu dem Umweltbericht bis zum 16. September 2020 äußern. Der LRP wurde jetzt in Teilen fortgeschrieben. Diese Teilfortschreibung umfasst nur den dringlichsten Aktualisierungsbedarf und bezieht sich nur auf die Schutzgüter Arten und Lebensgemeinschaften sowie Landschaftsbild. Die übrigen Schutzgüter (Wasser, Boden und Klima/Luft) wurden nicht bearbeitet.
Bei der Teilfortschreibung wurden die Karten 2 (Boden), 3 (Grundwasser), 4 (Oberflächenwasser) und 5 (Klima/Luft) nicht überarbeitet und liegen daher dem Vorentwurf nicht bei. Sie können aber in der Erstaufstellung des LRP – Adresse siehe oben – eingesehen werden. Der Bearbeitungsstand des LRP-Vorentwurfs ist insbesondere bei den ausgewiesenen Schutzgebieten nicht ganz aktuell. Diese Aktualisierung soll in der Endbearbeitung nach Vorstellung und Besprechung der vorliegenden Vorentwurfsfassung erfolgen.
Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben wollen, bitte ich zu berücksichtigen, dass der Landschaftsrahmenplan ein Fachplan des Naturschutzes ist, der die Naturschutzbelange gutachtlich darstellt. Eine Abstimmung mit anderen Fachbereichen oder Nutzerinteressen erfolgt nicht im LRP, sondern erst in den Verfahren, welche die Verbindlichkeit eines Vorhabens begründen (z. B. Regionales Raumordnungsprogramm, Bauleitpläne, Genehmigungsverfahren). Daher dient die Besprechung des Vorentwurfes insbesondere dazu, Fehler zu erkennen und zu berichtigen.
Hinweise zu den Unterlagen
Beachten Sie bitte dass die PDF-Dateien z.T. ein sehr hohes Datenvolumen haben. Es kann darum zu langen Ladezeiten kommen.
Die Unterlagen können Sie hier herunterladen: Landschaftsrahmenplan-Vorentwurf
Verordnungstexte für Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete:
Über den Link Naturschutzgebiete im Landkreis Helmstedt können Sie (alte) Verordnungstexte und weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) abrufen.
Naturschutzgebiete im Landkreis Helmstedt:
Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Helmstedt:
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